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Cookie-Richtlinie

Stand: 10.07.2026. Diese Cookie-Richtlinie erklärt, welche Cookies und vergleichbaren Technologien auf betriot-deutschland.com eingesetzt werden, auf welcher Rechtsgrundlage wir sie verwenden und wie Sie Ihre Einwilligung jederzeit steuern oder widerrufen können. Details zur weiteren Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung.

Was sind Cookies?

Cookies sind kleine Textdateien, die eine Website beim Besuch auf Ihrem Endgerät (Computer, Smartphone, Tablet) ablegt. Der Browser speichert die Datei lokal und übermittelt sie beim nächsten Aufruf zurück an den Server. Auf diese Weise lassen sich Ihr Endgerät wiedererkennen, Einstellungen bewahren oder Nutzungsverhalten statistisch auswerten. Neben klassischen Cookies umfasst diese Richtlinie auch verwandte Technologien wie Web Storage (localStorage, sessionStorage), Pixel-Tags und Fingerprinting-Verfahren, sofern sie eingesetzt werden. Diese vergleichbaren Technologien fallen nach herrschender Meinung ebenfalls unter §25 TTDSG, weil auch dort Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder abgerufen werden.

Cookies unterscheiden sich vor allem in zwei Dimensionen: nach Speicherdauer (Session-Cookies werden beim Schließen des Browsers gelöscht, persistente Cookies bleiben mehrere Tage bis Monate erhalten) und nach Herkunft (Erstanbieter-Cookies stammen von betriot-deutschland.com, Drittanbieter-Cookies von externen Diensten wie Analyseanbietern). Technisch handelt es sich um Klartext-Schlüssel-Wert-Paare mit maximal 4 KB Nutzlast pro Cookie, die im HTTP-Header Set-Cookie übermittelt und im Header Cookie bei Folge-Requests zurückgesendet werden. Attribute wie Secure, HttpOnly und SameSite=Strict steuern, ob ein Cookie ausschließlich über HTTPS gesendet wird, ob es für JavaScript sichtbar ist und ob Drittanbieter-Kontexte es lesen dürfen. Alle persistenten Cookies auf betriot-deutschland.com werden mit Secure und SameSite=Lax gesetzt.

Rechtsgrundlage: TTDSG §25 & DSGVO

Die Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät und der Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen sind in Deutschland durch §25 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) geregelt. Danach ist Ihre Einwilligung erforderlich, es sei denn, das Setzen des Cookies ist unbedingt erforderlich, um einen von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitstellen zu können. Für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten gilt zusätzlich die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) bzw. für technisch notwendige Verarbeitungen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Die konkrete Ausnahme für technisch notwendige Cookies stützt sich auf §25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG, während §25 Abs. 1 TTDSG für alle übrigen Cookies die informierte, freiwillige und aktive Einwilligung vorschreibt.

Praktisch heißt das: Technisch notwendige Cookies dürfen wir ohne Einwilligung setzen, alle anderen Kategorien – insbesondere Analyse- und Marketing-Cookies – nur, wenn Sie im Cookie-Banner aktiv zugestimmt haben. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.05.2020 (I ZR 7/16, Planet49) klargestellt, dass vorangekreuzte Kästchen keine wirksame Einwilligung darstellen. Wir halten uns an diese Rechtsprechung und lassen Analyse- sowie Marketing-Boxen im Banner standardmäßig leer. Zusätzlich informieren wir Sie nach Art. 12 und Art. 13 DSGVO über Zweck, Empfänger und Speicherdauer und weisen ausdrücklich auf Ihr Widerrufsrecht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO sowie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO hin. Ein Ausblick auf die kommende ePrivacy-Verordnung, deren Anwendung nach aktuellem Trilog-Stand frühestens Ende 2026 zu erwarten ist, wird diese Grundsätze voraussichtlich unionsweit vereinheitlichen; wir werden diese Richtlinie entsprechend anpassen, sobald der finale Text im Amtsblatt veröffentlicht ist.

Kategorien der Cookies auf dieser Seite

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind erforderlich, damit die Website und ihre Grundfunktionen zuverlässig arbeiten – etwa Session-Verwaltung, Lastverteilung, Sicherheitsmaßnahmen und Speicherung Ihrer Cookie-Entscheidung. Ohne sie ließen sich Kernfunktionen wie die Bedienung des Consent-Banners oder der Aufruf sicherer Seitenbereiche nicht bereitstellen. Sie sind nach TTDSG §25 Abs. 2 Nr. 2 einwilligungsfrei. Konkrete Beispiele sind das Session-Cookie PHPSESSID (Speicherdauer: Session, Zweck: Zuordnung serverseitiger Nutzerdaten), das Cookie betriot_cookie_accepted (12 Monate, Speicherung Ihrer Consent-Entscheidung) sowie CSRF-Token-Cookies mit einer Speicherdauer von maximal 2 Stunden zur Abwehr von Cross-Site-Request-Forgery-Angriffen.

Analytics-Cookies (nur mit Einwilligung)

Analyse-Cookies helfen uns, die Nutzung der Website statistisch auszuwerten – etwa Seitenaufrufe, Verweildauer, Absprungraten und Herkunftsquellen. Ziel ist ausschließlich die Verbesserung von Inhalten und Struktur. Diese Cookies werden erst gesetzt, nachdem Sie im Cookie-Banner ausdrücklich zugestimmt haben, und Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Typische Vertreter dieser Kategorie sind die Cookies _ga (24 Monate) und _ga_M4T2N67QN2 (24 Monate) einer serverseitig anonymisierten Reichweitenmessung sowie kurzlebige Session-Marker mit 30 Minuten Speicherdauer für die Zuordnung eines einzelnen Besuchs.

Marketing-Cookies (falls verwendet)

Marketing-Cookies dienen der Aussteuerung und Erfolgsmessung von Werbekampagnen, etwa Retargeting, Conversion-Tracking und Frequency-Capping. Sofern eingesetzt, werden auch sie ausschließlich nach expliziter Einwilligung im Banner aktiviert. Werden aktuell keine solchen Cookies gesetzt, bleibt diese Kategorie im Consent-Manager deaktiviert. Beispielhafte Cookies dieser Kategorie hätten Speicherdauern zwischen 30 Tagen (Frequency-Capping) und 13 Monaten (Retargeting-Listen), wobei nach IAB TCF v2.2 die genauen Purposes und Vendors einzeln freigegeben werden müssten.

Name Kategorie Zweck Speicherdauer Anbieter
betriot_cookie_accepted Technisch notwendig Speichert Ihre Cookie-Entscheidung 12 Monate betriot-deutschland.com
PHPSESSID Technisch notwendig Aufrechterhaltung der Nutzer-Session Session betriot-deutschland.com
wp_woocommerce_session Technisch notwendig Interner State bei dynamischen Seiten 2 Tage betriot-deutschland.com
_ga Analytics Statistische Reichweitenmessung 24 Monate Erstanbieter-Analytics
_ga_M4T2N67QN2 Analytics Session-Zuordnung für Nutzungsstatistik 24 Monate Erstanbieter-Analytics

Detaillierte Cookie-Kategorien im Vergleich

Um den in der Übersichtstabelle knapp gehaltenen Kategorien mehr Kontur zu geben, werden die drei Hauptkategorien in diesem Abschnitt anhand konkreter Beispiel-Dienste, ihrer Retention-Profile und der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage einander gegenübergestellt. Ziel ist Transparenz nach Art. 13 Abs. 1 lit. c und lit. e DSGVO: Sie sollen erkennen, welche Verarbeitungsvorgänge im Hintergrund ablaufen könnten, sobald Sie einer Kategorie zustimmen.

Technisch notwendige Cookies umfassen typischerweise Session-Kennungen wie PHPSESSID (Session), CDN- und DDoS-Schutz-Cookies wie __cf_bm (30 Minuten) und cf_clearance (30 Tage) einer Reverse-Proxy-Infrastruktur (Cloudflare-Klasse), sowie Load-Balancer-Cookies mit typischer Speicherdauer von 24 Stunden. Rechtsgrundlage ist §25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Diese Cookies werden gesetzt, sobald Sie die Website aufrufen, und sind für Sicherheit, Erreichbarkeit und Session-Kohärenz unverzichtbar.

Analytics-Cookies messen aggregierte Nutzung. Ein typischer Vertreter ist Google Analytics 4 (GA4) mit den Cookies _ga (24 Monate, Client-ID) und _ga_<property> (24 Monate, Session-State) sowie serverseitigen Ereignis-Streams. Ebenfalls dieser Kategorie zuzuordnen sind Heatmap- und Session-Replay-Werkzeuge Hotjar-typischer Prägung mit Cookies wie _hjSessionUser_<id> (12 Monate) und _hjSession_<id> (30 Minuten). Rechtsgrundlage ist §25 Abs. 1 TTDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO – also ausschließlich Ihre Einwilligung. IP-Adressen werden vor der Speicherung um das letzte Oktett gekürzt (IP-Anonymisierung), um eine Personenbeziehbarkeit weitgehend auszuschließen.

Marketing-Cookies zielen auf Werbeauslieferung und Kampagnen-Erfolgsmessung. Zu den beispielhaften Diensten dieser Klasse zählen Pixel-basierte Conversion-Tracker wie der Meta Pixel (Cookies _fbp mit 90 Tagen Speicherdauer, _fbc mit 90 Tagen für Klick-IDs) sowie Retargeting-Dienste mit Cookies wie IDE (13 Monate) oder MUID (13 Monate) im Bing-/Microsoft-Advertising-Umfeld. Bei Betrieb im IAB-TCF-v2.2-Framework wird zusätzlich das Cookie euconsent-v2 (12 Monate) gesetzt, das den transportablen Consent-String enthält. Rechtsgrundlage ist §25 Abs. 1 TTDSG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Diese Kategorie wird auf betriot-deutschland.com derzeit nicht aktiv genutzt; sollte sie künftig aktiviert werden, informieren wir Sie an dieser Stelle namentlich pro Anbieter, Zweck und Speicherdauer und aktualisieren das Stand-Datum am Seitenanfang.

Ergänzend gilt: Wird ein Drittanbieter-Dienst im Consent-Manager aktiviert, kann die Datenübermittlung in Drittländer wie die USA erfolgen. Für solche Fälle stützen wir uns auf den EU-US Data Privacy Framework-Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vom 10.07.2023 oder alternativ auf EU-Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO in Kombination mit einem Transfer-Impact-Assessment (TIA) gemäß Schrems-II-Rechtsprechung des EuGH (C-311/18, Urteil vom 16.07.2020).

Consent-Steuerung

Beim ersten Besuch der Website erscheint ein Cookie-Banner, in dem Sie granular pro Kategorie entscheiden können: technisch notwendige Cookies sind vorausgewählt und lassen sich nicht deaktivieren, Analyse- und Marketing-Cookies bleiben deaktiviert, bis Sie sie ausdrücklich freigeben. Mit einem Klick auf «Alle akzeptieren», «Nur notwendige» oder «Auswahl bestätigen» dokumentieren wir Ihre Entscheidung revisionssicher; die getroffene Auswahl wird im Cookie betriot_cookie_accepted gespeichert. Zusätzlich protokollieren wir intern den Zeitstempel, die Consent-Version und die Kategorien-Auswahl, um im Streitfall die Einwilligung nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO nachweisen zu können. Ein «Ablehnen»-Button ist auf derselben Banner-Ebene wie der «Akzeptieren»-Button platziert und optisch gleichwertig, was der Vorgabe der Datenschutzkonferenz (DSK) aus dem Beschluss vom 22.03.2023 entspricht.

Ihre Einwilligung ist freiwillig. Wenn Sie nicht zustimmen, können Sie die Website weiterhin nutzen – ohne Analyse- und Marketing-Cookies. Sie haben zudem das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf ist nach Art. 7 Abs. 3 Satz 4 DSGVO ebenso einfach zu erklären wie die Erteilung; das «X»-Symbol im Banner-Header und der Link «Cookie-Einstellungen» im Footer erfüllen diese Anforderung.

Speicherdauer je Cookie

Die Speicherdauer richtet sich nach dem Zweck des jeweiligen Cookies. Session-Cookies enden mit dem Schließen des Browsers. Technisch notwendige persistente Cookies zur Speicherung Ihrer Cookie-Entscheidung werden bis zu 12 Monate gespeichert, damit Sie nicht bei jedem Besuch neu zustimmen müssen. Analyse-Cookies können bis zu 24 Monate laufen; die genauen Werte je Cookie entnehmen Sie der Tabelle oben. Wir überprüfen die Speicherdauern regelmäßig und setzen sie so kurz wie sinnvoll möglich. Konkrete Referenzwerte, an denen wir uns orientieren: Reichweitenmessung-Client-IDs maximal 24 Monate (GA4-Default 14 Monate, verlängerbar auf 26 Monate), Session-Aggregation 30 Minuten, Sicherheits-Token 2 Stunden, CDN-Bot-Management 30 Minuten. Nach Ablauf werden die Cookies serverseitig entweder gelöscht oder – bei aggregierten Statistiken – in anonymisierter Form ohne Personenbezug weitergeführt.

Widerruf & Cookie-Einstellungen anpassen

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über den Consent-Manager anpassen – aufrufbar über den Link «Cookie-Einstellungen» im Footer der Website. Dort lassen sich einzelne Kategorien nachträglich aktivieren oder deaktivieren. Zusätzlich können Sie in jedem gängigen Browser (Chrome, Firefox, Safari, Edge) Cookies löschen, blockieren oder nur für einzelne Domains zulassen. In der Hilfe Ihres Browsers finden Sie die genauen Schritte; typische Menüpunkte sind «Einstellungen → Datenschutz und Sicherheit → Cookies».

Beachten Sie, dass ein vollständiges Blockieren aller Cookies die Nutzung der Website erheblich einschränken kann. Ein Widerruf wirkt sich nicht rückwirkend auf bereits erfolgte Verarbeitungen aus.

Praktische Steuerung im Browser (5-Schritt-Anleitungen für Chrome, Firefox, Safari, Edge)

Neben der Anpassung im Consent-Manager kann jede Cookie-Kategorie auch direkt im Browser deaktiviert oder gezielt gelöscht werden. Nachfolgend die konkreten Pfade der aktuellen Desktop-Versionen (Chrome 126, Firefox 128, Safari 17, Edge 126) – jeweils in fünf klar nachvollziehbaren Schritten.

Google Chrome – (1) Menü oben rechts (drei Punkte) öffnen; (2) «Einstellungen» wählen; (3) im linken Menü «Datenschutz und Sicherheit» aufrufen; (4) «Cookies von Drittanbietern» anklicken, um zwischen «Alle Cookies zulassen», «Cookies von Drittanbietern im Inkognitomodus blockieren» und «Alle Cookies von Drittanbietern blockieren» zu wählen; (5) über «Auf der Website gespeicherte Daten» einzelne Domains (etwa betriot-deutschland.com) suchen und mit «Entfernen» löschen. Die entsprechende chrome://-URL lautet chrome://settings/cookies.

Mozilla Firefox – (1) Menü oben rechts (drei Striche) öffnen; (2) «Einstellungen» wählen; (3) links «Datenschutz & Sicherheit» aufrufen; (4) unter «Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung» zwischen «Standard», «Streng» und «Benutzerdefiniert» wählen – im Modus «Streng» werden Cross-Site-Tracking-Cookies und Fingerprinter blockiert; (5) unter «Cookies und Website-Daten» auf «Daten verwalten…» klicken und einzelne Domains gezielt entfernen. Die interne URL lautet about:preferences#privacy.

Apple Safari – (1) Safari-Menü in der Menüleiste öffnen; (2) «Einstellungen…» wählen (Tastenkürzel Cmd+,); (3) Reiter «Datenschutz» anklicken; (4) Optionen «Cross-Site-Tracking verhindern» und «Alle Cookies blockieren» prüfen und ggf. aktivieren; (5) über «Websitedaten verwalten…» einzelne Domains suchen und mit «Entfernen» bzw. «Alle entfernen» löschen. Auf iOS/iPadOS: Einstellungen → Safari → Datenschutz & Sicherheit → Websitedaten.

Microsoft Edge – (1) Menü oben rechts (drei Punkte) öffnen; (2) «Einstellungen» wählen; (3) links «Cookies und Websiteberechtigungen» aufrufen; (4) unter «Cookies und Websitedaten verwalten und löschen» festlegen, ob Websites Daten speichern dürfen und ob Drittanbieter-Cookies blockiert werden; (5) über «Alle Cookies und Websitedaten anzeigen» einzelne Domains öffnen und Cookies gezielt löschen. Die interne URL lautet edge://settings/content/cookies.

Ergänzend bieten alle vier Browser einen Privat-/Inkognito-Modus, in dem Cookies nur für die Dauer der Sitzung persistiert und beim Schließen des letzten Fensters gelöscht werden. Zusätzlich lässt sich die HTTP-Header-Signal-Ebene über die Do-Not-Track-Einstellung (obsolet) sowie das neuere Global Privacy Control (GPC) beeinflussen; die Aufsichtsbehörden werten GPC nach Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 22.03.2023 als grundsätzlich beachtenswerten Widerspruch nach Art. 21 DSGVO. Auf mobilen Endgeräten mit iOS erlaubt zusätzlich das App-Tracking-Transparenz-Framework die geräteweite Deaktivierung der Werbe-ID (IDFA), während Android eine vergleichbare Steuerung über Einstellungen → Datenschutz → Werbung bereitstellt.

Drittanbieter-Cookies

Werden Analytics- oder Marketing-Cookies eingesetzt, kann es sein, dass Drittanbieter (etwa externe Analysedienste) Cookies auf Ihrem Endgerät setzen. In diesem Fall werden diese Anbieter in der Cookie-Tabelle sowie im Consent-Manager namentlich aufgeführt. Solange Sie keine Einwilligung für die entsprechende Kategorie erteilt haben, werden keine Drittanbieter-Cookies gesetzt.

Zu beachten ist, dass Drittanbieter-Dienste unter Umständen Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln. In diesen Fällen stützen wir die Übermittlung auf geeignete Garantien im Sinne der Art. 44 ff. DSGVO – in der Regel EU-Standardvertragsklauseln in Kombination mit ergänzenden technischen Schutzmaßnahmen wie IP-Kürzung. Sie können die entsprechende Einwilligung im Consent-Manager jederzeit widerrufen; ab dem Widerruf werden keine weiteren Daten mehr an den betreffenden Drittanbieter übermittelt. Ergänzend erfolgt bei US-Anbietern, die am EU-US Data Privacy Framework teilnehmen, die Übermittlung auf Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission vom 10.07.2023 nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO; die Zertifizierung ist unter dataprivacyframework.gov öffentlich prüfbar.

Details zur zugrundeliegenden Datenverarbeitung, zu Empfängern, zur Speicherdauer und zu Ihren Betroffenenrechten (Auskunft nach Art. 15, Berichtigung nach Art. 16, Löschung nach Art. 17, Einschränkung nach Art. 18, Datenübertragbarkeit nach Art. 20, Widerspruch nach Art. 21, Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO) finden Sie in der zugehörigen Datenschutzerklärung. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte für Datenschutz Ihres Bundeslandes. Diese Cookie-Richtlinie wird bei Änderungen an den eingesetzten Cookies oder an der Rechtslage aktualisiert; maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt Ihres Besuchs veröffentlichte Fassung. Wesentliche Änderungen an den eingesetzten Cookies oder an den Speicherdauern werden zusätzlich durch ein erneutes Einblenden des Consent-Banners kenntlich gemacht, sodass Sie Ihre Einwilligung informiert und aktuell erneuern können.